Sagen Sie JA.

Allgemeine Beratungsbedingungen

1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer einen verbindlichen Beratungsauftrag für eine FengShui Beratung zu den nachfolgenden Bedingungen.
2. Die Leistung umfasst:
a. die Erfassung der für die Auswertung erforderlichen Daten
b. die Erstellung der Feng Shui Auswertung
c. die Übergabe und Besprechung einer schriftlichen Auswertung
Für die Datenerfassung und Übergabe der Auswertung sind je ein Besuch im Leistungspaket enthalten. Abweichend von Ziff 2c Leistungen kann die Auswertung auch mündlich erbracht werden.
3. Leistungen, die über den Leistungsumfang gemäß Ziff 2 hinausgehen, müssen separat zu den im Beratungsvertrag vereinbarten Preisen vom Auftraggeber vergütet werden. Diese umfassen insbesondere weitere Besprechungen; Lieferung von FengShui Artikeln; über Ziff 2 hinausgehende Anfahrtskosten
4. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Besprechungstermins oder eines frühzeitigen Abbruchs der Beratung durch den Auftraggeber aus zwingenden Gründen, werden die gesamten beim Auftragnehmer angefallenen Leistungen und Kosten fällig.
5. Veränderungen aufgrund von empfohlenen FengShui Maßnahmen stellen sich erfahrungsgemäß von sofort bis zu einem halben Jahr ein. Es erfordert aber, dass die Maßnahmen alle durchgeführt werden, damit der Gesamterfolg möglich wird.
FengShui basiert auf energetischen Gesetzen. Es gibt daher für die Wirksamkeit von Maßnahmen keinen Rechtsanspruch.
6. Der Auftragnehmer vollzieht empfohlene Feng Shui Maßnahmen freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für Forderungen, die aus Folgen von eingesetzten FengShui Maßnahmen durch den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers resultieren.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungen, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, als Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftraggeber oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7. Vom Auftragnehmer gelieferte FengShui Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist KÖLN. Ist eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass sie ihrem Sinn nach rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehungen der Unwirksamen am nächsten kommt.